Die BRD – eine Firma?
Verfasst: Mi 24. Nov 2010, 23:35
Die BRD – eine Firma?
Warum heißt unser Personalausweis eigentlich “Personalausweis”? Das klingt irgendwie nach Personalnummer in einem beliebigen Unternehmen. Sind wir denn keine Bürger, sondern Personal, quasi Angestellte?
Zudem steht in unserem Pass unter Staatsangehörigkeit “DEUTSCH”. Unsere Sprache ist zwar deutsch, aber nennt man denn die Familienzugehörigkeit von Herrn Martin Mustermann zur Familie Mustermann etwa “Muster”?
Unsere wahre Staatsangehörigkeit steht im Grundgesetz in Artikel 116:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Gebiet des “Deutschen Reiches”? Wieso findet man diesen Begriff im Grundgesetz? Existiert dieses Reich denn etwa noch? Und wie waren überhaupt dessen Grenzen definiert?
Warum steht im Grundgesetz an 13 Stellen der Begriff “Geschäft…”? Es werden darin die Begriffe “Geschäftsordnung”, “Geschäfte” und “Geschäftsbereich” verwendet. Sehen so nicht eher Gesellschafterverträge von GmbHs aus, anstatt Gesetze oder Verfassungen von Staaten?
Das Grundgesetz ist unter diesen Gesichtspunkten wohl eher eine Art “Allgemeine Geschäftsbedingungen” der BRD bzw. ein “Gesellschaftervertrag” der Siegermächte.
Warum heißt unser Personalausweis eigentlich “Personalausweis”? Das klingt irgendwie nach Personalnummer in einem beliebigen Unternehmen. Sind wir denn keine Bürger, sondern Personal, quasi Angestellte?
Zudem steht in unserem Pass unter Staatsangehörigkeit “DEUTSCH”. Unsere Sprache ist zwar deutsch, aber nennt man denn die Familienzugehörigkeit von Herrn Martin Mustermann zur Familie Mustermann etwa “Muster”?
Unsere wahre Staatsangehörigkeit steht im Grundgesetz in Artikel 116:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Gebiet des “Deutschen Reiches”? Wieso findet man diesen Begriff im Grundgesetz? Existiert dieses Reich denn etwa noch? Und wie waren überhaupt dessen Grenzen definiert?
Warum steht im Grundgesetz an 13 Stellen der Begriff “Geschäft…”? Es werden darin die Begriffe “Geschäftsordnung”, “Geschäfte” und “Geschäftsbereich” verwendet. Sehen so nicht eher Gesellschafterverträge von GmbHs aus, anstatt Gesetze oder Verfassungen von Staaten?
Das Grundgesetz ist unter diesen Gesichtspunkten wohl eher eine Art “Allgemeine Geschäftsbedingungen” der BRD bzw. ein “Gesellschaftervertrag” der Siegermächte.