Fragen an eine Zeugin Jehovas
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wulfila
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Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Ach - ich habe es dir einmal geschrieben (Wulfila männlicher Übersetzer der ersten germanischen Bibel usw.) und dann habe ich es sein lassen.
Leib zu Leib und Seele zu Seele und Geist zu Geist - du wirst die Bibelstellen kennen. Ich berufe mich jetzt auch die Gedanken von Oettinger u.a. -> jeder der stirbt lebt danach weiter und hat einen Leib, der jener Sphäre angepasst ist, in der er dann lebt.
Für mich ist der physische Leib nur die äußere Hülle des Lebensleibes (Ätherleib) und dieser bedarf durchaus unseres täglichen Einflusses.
lg
Leib zu Leib und Seele zu Seele und Geist zu Geist - du wirst die Bibelstellen kennen. Ich berufe mich jetzt auch die Gedanken von Oettinger u.a. -> jeder der stirbt lebt danach weiter und hat einen Leib, der jener Sphäre angepasst ist, in der er dann lebt.
Für mich ist der physische Leib nur die äußere Hülle des Lebensleibes (Ätherleib) und dieser bedarf durchaus unseres täglichen Einflusses.
lg
Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
ETWAS ANDERES ALS DIE GERICHTE
Das Gericht ist nach Ansicht vieler nicht der richtige Ort, über persönliche medizinische Fragen zu entscheiden. Wie würde es dich als Patienten berühren, wenn jemand, nachdem du dich für eine Behandlung mit Antibiotika entschieden hast, das Gericht anriefe, damit er dir eine operative Entfernung der Mandeln aufzwingen könnte? Ein Arzt möchte vielleicht die nach seinem Empfinden beste Behandlung vornehmen, aber es ist nicht seine Aufgabe, sich bei Gericht die Erlaubnis dafür einzuholen, daß er die Grundrechte des Patienten mit Füßen treten kann. Und da in der Bibel das Sichenthalten von Blut moralisch auf die gleiche Stufe gestellt wird wie das Sichenthalten von Hurerei, wäre eine Bluttransfusion, die einem Christen aufgezwungen wird, dasselbe wie aufgezwungener Geschlechtsverkehr — Vergewaltigung (Apostelgeschichte 15:28, 29).
In dem Buch Informed Consent for Blood Transfusion (1989) wird jedoch berichtet, daß es manche Gerichte so stark stört, wenn ein Patient bereit ist, wegen seiner religiösen Rechte ein bestimmtes Risiko auf sich zu nehmen, „daß sie rechtliche Ausnahmeregelungen schaffen — sozusagen juristische Fiktionen —, um eine Transfusion zu ermöglichen“. Man versucht dies vielleicht damit zu entschuldigen, daß man sagt, es gehe um eine Schwangerschaft oder um Kinder, die betreut werden müßten. „Das sind juristische Fiktionen“, wie das Buch schreibt. „Entscheidungsfähige Erwachsene haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen.“
Manche, die auf einer Bluttransfusion bestehen, übersehen die Tatsache, daß Jehovas Zeugen nicht alle Behandlungsmethoden ablehnen. Sie lehnen nur eine Behandlungsmethode ab, die Methode, die sogar in Fachkreisen als gefahrenträchtig gilt. Gewöhnlich kann ein medizinisches Problem auf verschiedene Weise angegangen werden. Die eine Methode ist mit diesem und die andere ist mit jenem Risiko behaftet. Darf ein Gericht oder ein Arzt den Patienten bevormunden, indem er entscheidet, was für ihn am ungefährlichsten ist? Darüber muß der Patient selbst entscheiden. Für Jehovas Zeugen steht eines fest: Sie möchten nicht, daß ihnen jemand anders die Entscheidung abnimmt; das ist ihre eigene Verpflichtung, die sie gegenüber Gott haben.
Wie würde es sich auf das Gewissen und den so wichtigen Lebenswillen auswirken, wenn ein Gericht dem Patienten eine Behandlung aufzwänge, die ihm zuwider wäre? Dr. Konrad Drebinger schrieb: „Es wäre sicher falsch verstandener medizinischer Ehrgeiz, eine bestimmte Behandlungsform einem Patienten aufzuzwingen, sich über sein Gewissen hinwegzusetzen, um den Körper richtig zu behandeln, die Psyche jedoch tödlich zu treffen“ (Der Praktische Arzt, Juli 1978).
Das Gericht ist nach Ansicht vieler nicht der richtige Ort, über persönliche medizinische Fragen zu entscheiden. Wie würde es dich als Patienten berühren, wenn jemand, nachdem du dich für eine Behandlung mit Antibiotika entschieden hast, das Gericht anriefe, damit er dir eine operative Entfernung der Mandeln aufzwingen könnte? Ein Arzt möchte vielleicht die nach seinem Empfinden beste Behandlung vornehmen, aber es ist nicht seine Aufgabe, sich bei Gericht die Erlaubnis dafür einzuholen, daß er die Grundrechte des Patienten mit Füßen treten kann. Und da in der Bibel das Sichenthalten von Blut moralisch auf die gleiche Stufe gestellt wird wie das Sichenthalten von Hurerei, wäre eine Bluttransfusion, die einem Christen aufgezwungen wird, dasselbe wie aufgezwungener Geschlechtsverkehr — Vergewaltigung (Apostelgeschichte 15:28, 29).
In dem Buch Informed Consent for Blood Transfusion (1989) wird jedoch berichtet, daß es manche Gerichte so stark stört, wenn ein Patient bereit ist, wegen seiner religiösen Rechte ein bestimmtes Risiko auf sich zu nehmen, „daß sie rechtliche Ausnahmeregelungen schaffen — sozusagen juristische Fiktionen —, um eine Transfusion zu ermöglichen“. Man versucht dies vielleicht damit zu entschuldigen, daß man sagt, es gehe um eine Schwangerschaft oder um Kinder, die betreut werden müßten. „Das sind juristische Fiktionen“, wie das Buch schreibt. „Entscheidungsfähige Erwachsene haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen.“
Manche, die auf einer Bluttransfusion bestehen, übersehen die Tatsache, daß Jehovas Zeugen nicht alle Behandlungsmethoden ablehnen. Sie lehnen nur eine Behandlungsmethode ab, die Methode, die sogar in Fachkreisen als gefahrenträchtig gilt. Gewöhnlich kann ein medizinisches Problem auf verschiedene Weise angegangen werden. Die eine Methode ist mit diesem und die andere ist mit jenem Risiko behaftet. Darf ein Gericht oder ein Arzt den Patienten bevormunden, indem er entscheidet, was für ihn am ungefährlichsten ist? Darüber muß der Patient selbst entscheiden. Für Jehovas Zeugen steht eines fest: Sie möchten nicht, daß ihnen jemand anders die Entscheidung abnimmt; das ist ihre eigene Verpflichtung, die sie gegenüber Gott haben.
Wie würde es sich auf das Gewissen und den so wichtigen Lebenswillen auswirken, wenn ein Gericht dem Patienten eine Behandlung aufzwänge, die ihm zuwider wäre? Dr. Konrad Drebinger schrieb: „Es wäre sicher falsch verstandener medizinischer Ehrgeiz, eine bestimmte Behandlungsform einem Patienten aufzuzwingen, sich über sein Gewissen hinwegzusetzen, um den Körper richtig zu behandeln, die Psyche jedoch tödlich zu treffen“ (Der Praktische Arzt, Juli 1978).
Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
LIEBEVOLLE FÜRSORGE FÜR KINDER
Bei Gerichtsfällen in Sachen Blut geht es meist um Kinder. Wenn liebevolle Eltern höflich darum gebeten haben, die Behandlung ohne Blut durchzuführen, haben sich einige Ärzte um gerichtlichen Rückhalt bemüht, um Blut verabreichen zu können. Natürlich begrüßen Christen die Gesetze oder die gerichtlichen Maßnahmen, die Kindesmißbrauch oder die Vernachlässigung von Kindern verhüten sollen. Wahrscheinlich haben viele von uns darüber gelesen, daß Eltern ihr Kind brutal mißhandelt oder ihm jegliche ärztliche Hilfe versagt haben. Das ist sehr tragisch. Natürlich kann und sollte der Staat eingreifen, um ein vernachlässigtes Kind zu schützen. Es ist aber ohne weiteres zu erkennen, daß es eine ganz andere Situation ist, wenn eine besorgte Mutter oder ein besorgter Vater um eine qualitativ gute medizinische Behandlung ohne Blut bittet.
Im Mittelpunkt dieser Gerichtsfälle steht gewöhnlich ein Kind, das sich im Krankenhaus befindet. Wie ist es dorthin gekommen, und warum? In fast allen Fällen haben die besorgten Eltern ihr Kind dorthin gebracht, damit es eine fachgerechte medizinische Behandlung erhält. So, wie Jesus an Kindern interessiert war, sind es auch christliche Eltern. Die Bibel spricht von ‘einer nährenden Mutter, die ihre Kinder hegt und pflegt’. Eine solch tiefe Liebe haben auch Jehovas Zeugen zu ihren Kindern (1. Thessalonicher 2:7; Matthäus 7:11; 19:13-15).
Natürlich treffen alle Eltern Entscheidungen, die sich auf die Sicherheit und das Leben ihrer Kinder auswirken: Soll die Familie ihr Haus mit Gas oder mit Heizöl beheizen? Sollen die Eltern ihr Kind auf eine lange Fahrt mitnehmen? Darf es schwimmen gehen? Solche Angelegenheiten sind mit Risiken verbunden, sogar mit solchen, bei denen es um Leben oder Tod geht. Aber die Gesellschaft anerkennt die Befugnis der Eltern, so daß sie ihnen in fast allen Fragen in bezug auf ihre Kinder das Entscheidungsrecht einräumt.
Im Jahre 1979 sagte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eindeutig: „Die gesetzliche Auffassung von der Familie beruht darauf, daß Eltern die Reife, die Erfahrung und die nötige Urteilsfähigkeit für die schwierigen Entscheidungen des Lebens besitzen, die einem Kind fehlen. . . . Nur weil die Entscheidung eines Elternteils [in einer medizinischen Angelegenheit] Risiken einschließt, wird die Befugnis, diese Entscheidung zu treffen, nicht automatisch von den Eltern auf eine bestimmte staatliche Stelle oder einen Beamten übertragen“ (Parham v. J.R.).
Im gleichen Jahr verfügte das New Yorker Berufungsgericht: „Der bedeutendste Faktor bei der Entscheidung, ob einem Kind eine angemessene medizinische Betreuung vorenthalten wird . . ., ist, ob die Eltern unter Berücksichtigung aller Begleitumstände für ihr Kind eine annehmbare medizinische Behandlung in die Wege geleitet haben. Die Frage darf nicht lauten, ob die Eltern eine ‚richtige‘ oder eine ‚falsche‘ Entscheidung getroffen haben, denn der gegenwärtige Stand der medizinischen Praxis erlaubt trotz der großen Fortschritte nur sehr selten solch endgültige Schlußfolgerungen. Ein Gericht kann auch nicht die Rolle von Ersatzeltern annehmen“ (In re Hofbauer).
Man denke an das Beispiel der Eltern, die vor der Wahl stehen: Operation oder Antibiotika? Jede Behandlungsform hätte ihre eigenen Risiken. Liebevolle Eltern tragen die Verantwortung, die Risiken, den Nutzen und andere Faktoren gegeneinander abzuwägen und dann eine Entscheidung zu treffen. In diesem Zusammenhang empfahl Dr. Jon Samuels (Anesthesiology News, Oktober 1989), die Veröffentlichung Guides to the Judge in Medical Orders Affecting Children nachzulesen, in der folgender Standpunkt eingenommen wird:
„Der medizinische Wissensstand ist noch nicht so weit fortgeschritten, daß ein Arzt einigermaßen sicher vorhersagen kann, ob sein Patient leben oder sterben wird . . . Wenn es eine Wahl zwischen Behandlungsmethoden gibt — wenn zum Beispiel der Arzt eine Methode empfiehlt, die eine Erfolgschance von 80 Prozent hat, die aber die Eltern ablehnen, und die Eltern haben nichts gegen eine Methode einzuwenden, die nur eine Erfolgschance von 40 Prozent hat —, muß der Arzt den medizinisch riskanteren Weg beschreiten, gegen den die Eltern nichts einzuwenden haben.“
Angesichts der vielen tödlichen Gefahren, die bei der medizinischen Verwendung von Blut zutage getreten sind, und angesichts wirkungsvoller Alternativen fragt es sich, ob es nicht sogar weniger riskant ist, kein Blut zu verwenden.
Natürlich wägen Christen vieles gegeneinander ab, wenn ihr Kind operiert werden muß. Jede Operation, ob mit oder ohne Blut, hat Risiken. Welcher Chirurg kann Garantien geben? Die Eltern wissen vielleicht, daß erfahrene Ärzte bei blutlosen Operationen an Kindern von Zeugen Jehovas gute Erfolge erzielt haben. Wäre es nicht vernünftig, wenn Ärzte oder die Krankenhausverwaltung, selbst wenn sie eine andere Lösung vorziehen, mit den Eltern zusammenarbeiten würden, statt einen aufreibenden und zeitaufwendigen Rechtsstreit heraufzubeschwören? Oder die Eltern mögen ihr Kind in ein anderes Krankenhaus bringen, wo man in solchen Fällen Erfahrung hat und zur Behandlung bereit ist. Im Grunde genommen ist die Behandlung ohne Blut eher die kunstgerechte Behandlung, denn wie bereits erwähnt wurde, trägt sie dazu bei, daß die Familie „legitime medizinische und nichtmedizinische Ziele“ erreichen kann.
[Fußnote]
RECHTLICHE BEDENKEN AUSRÄUMEN
Man könnte sich fragen: „Warum sind manche Ärzte und Krankenhäuser schnell dabei, eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, um Blut verabreichen zu können?“ An manchen Orten ist ein häufiger Grund die Angst vor der Haftung.
Wenn es sich um Zeugen Jehovas handelt, die eine blutlose Behandlung wünschen, sind solche Bedenken unbegründet. Ein Arzt am Albert Einstein College of Medicine (USA) schreibt: „Die meisten [Zeugen] unterzeichnen bereitwillig das Formular der American Medical Association, wodurch Ärzte und Krankenhäuser von der Haftung befreit werden, und viele haben eine Karte ‚Dokument zur ärztlichen Versorgung‘ bei sich. Ein ordnungsgemäß mit Unterschrift und Datum versehenes Formular ‚Verweigerung der Annahme von Blutprodukten‘ ist eine vertragliche Übereinkunft und ist rechtsgültig“ (Anesthesiology News, Oktober 1989).
Ja, Zeugen Jehovas sind zur Zusammenarbeit bereit und geben die rechtliche Zusicherung, daß einem Arzt oder einem Krankenhaus keine Haftung daraus erwächst, daß die gewünschte blutlose Behandlungsform angewendet wird. Gemäß der Empfehlung medizinischer Fachleute trägt jeder Zeuge Jehovas eine als „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ bezeichnete Karte bei sich. Dieses Dokument wird von der Person unterschrieben und von Zeugen bestätigt. Es wird in passenden Zeiträumen erneuert oder durch erneute Unterschrift bestätigt.
Im März 1990 bekräftigte der Oberste Gerichtshof von Ontario ein Urteil, in dem über ein solches Dokument anerkennend gesagt wurde: „Die Karte ist eine schriftliche Erklärung der begründeten Haltung, die der Inhaber der Karte rechtmäßig einnehmen kann, den Vertrag mit dem Arzt schriftlich einzuschränken.“ In Medicinsk Etik (1985) schrieb Professor Daniel Andersen: „Wenn es eine unzweideutige schriftliche Erklärung des Patienten gibt, in der es heißt, daß er ein Zeuge Jehovas ist und unter keinen Umständen Blut wünscht, dann verlangt die Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, daß sein Wunsch so respektiert wird, als hätte er ihn mündlich geäußert.“
Zeugen Jehovas sind auch bereit, im Krankenhaus eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Auf einem Formular, das ein Krankenhaus in Freiburg verwendet, kann der Arzt beschreiben, worüber er den Patienten in Verbindung mit der Behandlung aufgeklärt hat. Oberhalb der Unterschriften des Arztes und des Patienten heißt es auf dem Formular: „Als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehne ich die Verwendung von Fremdblut sowie Fremdblutteilen grundsätzlich bei meiner Operation ab. Mir ist bekannt, daß der geplante, notwendige Eingriff hierdurch mit einem höheren Behandlungsrisiko durch Blutungskomplikationen belastet ist. Nach eingehender besonders darauf gerichteter Aufklärung bitte ich, die bei mir notwendige Operation ohne Verwendung von Fremdblut oder Teilen davon durchzuführen“ (Herz/Kreislauf, August 1987).
In Wirklichkeit kann die blutlose Behandlung geringere Risiken haben als eine Behandlung mit Blut. Aber hier geht es darum, daß Patienten, die Zeugen Jehovas sind, gern alle unnötigen Bedenken ausräumen möchten, damit Ärzte ungehindert das tun können, was sie als ihre Pflicht ansehen, nämlich den Menschen zu helfen, gesund zu werden. Diese Zusammenarbeit kommt allen zugute, wie Dr. Angelos A. Kambouris in dem Artikel „Größere Unterleibsoperationen an Zeugen Jehovas“ zeigt:
„Der Chirurg sollte die präoperative Zustimmung als verbindlich betrachten und sich ungeachtet der Probleme, die während und nach der Operation auftreten mögen, daran halten. . . . [Das] orientiert die Patienten positiv auf ihre chirurgische Behandlung und lenkt die Aufmerksamkeit des Chirurgen von den rechtlichen und philosophischen Erwägungen ab, so daß er sich ganz den chirurgischen und technischen Fragen widmen kann, was ihm erlaubt, optimal zu arbeiten und seinem Patienten wirksame Hilfe zu leisten“ (The American Surgeon, Juni 1987).
„Der übersteigerte Einsatz medizinischer Technologie ist zum großen Teil für die gegenwärtige Kostenexplosion im Gesundheitswesen verantwortlich. . . . Bluttransfusionen sind wegen ihrer Kosten und ihres hohen Risikopotentials von besonderer Bedeutung. Demzufolge wurden Bluttransfusionen von der American Joint Commission on Accreditation of Hospitals als ‚aufwendig, risikoreich und fehleranfällig‘ eingestuft“ („Transfusion“, Juli/August 1989).
[Kasten auf Seite 20]
Bundesrepublik Deutschland: „Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten rangiert vor dem Hilfeleistungs- und Lebenserhaltungsprinzip. Daraus folgt: keine Bluttransfusion gegen den Willen des Patienten“ („Herz/Kreislauf“, August 1987).
Frankreich: „Die persönlichen Glaubensansichten des Patienten müssen respektiert werden. Zum Beispiel kann einer Patientin die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht einfach aufgezwungen werden, wenn wir meinen, dies sei ‚gut‘ für die Familie und die Volksgesundheit“ („La Croix“, 17. März 1988).
Niederlande: „Ist ein Arzt tatsächlich verpflichtet, eine solche Verweigerung [von Blut] zu respektieren? Nach Meinung von Fachleuten auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts besteht darüber kein Zweifel. [Prof. Dr. H. J. J.] Leenen weist darauf hin, daß das Selbstbestimmungsrecht der Ausgangspunkt der Patientenrechte ist . . . ‚Nur der Patient hat das Recht, über sein Leben zu entscheiden‘ “ („Actuele Zaken“, August/September 1988).
„Ich habe festgestellt, daß in den Familien [der Zeugen Jehovas] Liebe und enge Verbundenheit herrschen“, berichtet Dr. Lawrence S. Frankel. „Die Kinder sind gut erzogen, hilfsbereit und anständig . . . Es hat sogar den Anschein, als hielten sie sich vielleicht strenger an medizinische Anordnungen, was ein Bemühen darstellen könnte, medizinisches Eingreifen in dem Ausmaß anzunehmen, wie es ihnen ihre Glaubensansichten gestatten“ (Abteilung für Kinderheilkunde am M. D. Anderson Hospital and Tumor Institute, Houston [USA], 1985).
„Ich befürchte, daß es nicht unüblich ist“, bemerkt Dr. James L. Fletcher jr., „daß berufsständische Selbstherrlichkeit gesundes medizinisches Urteilsvermögen verdrängt. Behandlungsmethoden, die als ‚die besten von heute‘ gelten, werden morgen verändert oder verworfen. Was ist gefährlicher: ‚religiöse Eltern‘ oder ein überheblicher Arzt, der seine Behandlung für absolut unerläßlich hält?“ („Pediatrics“, Oktober 1988).
Bei Gerichtsfällen in Sachen Blut geht es meist um Kinder. Wenn liebevolle Eltern höflich darum gebeten haben, die Behandlung ohne Blut durchzuführen, haben sich einige Ärzte um gerichtlichen Rückhalt bemüht, um Blut verabreichen zu können. Natürlich begrüßen Christen die Gesetze oder die gerichtlichen Maßnahmen, die Kindesmißbrauch oder die Vernachlässigung von Kindern verhüten sollen. Wahrscheinlich haben viele von uns darüber gelesen, daß Eltern ihr Kind brutal mißhandelt oder ihm jegliche ärztliche Hilfe versagt haben. Das ist sehr tragisch. Natürlich kann und sollte der Staat eingreifen, um ein vernachlässigtes Kind zu schützen. Es ist aber ohne weiteres zu erkennen, daß es eine ganz andere Situation ist, wenn eine besorgte Mutter oder ein besorgter Vater um eine qualitativ gute medizinische Behandlung ohne Blut bittet.
Im Mittelpunkt dieser Gerichtsfälle steht gewöhnlich ein Kind, das sich im Krankenhaus befindet. Wie ist es dorthin gekommen, und warum? In fast allen Fällen haben die besorgten Eltern ihr Kind dorthin gebracht, damit es eine fachgerechte medizinische Behandlung erhält. So, wie Jesus an Kindern interessiert war, sind es auch christliche Eltern. Die Bibel spricht von ‘einer nährenden Mutter, die ihre Kinder hegt und pflegt’. Eine solch tiefe Liebe haben auch Jehovas Zeugen zu ihren Kindern (1. Thessalonicher 2:7; Matthäus 7:11; 19:13-15).
Natürlich treffen alle Eltern Entscheidungen, die sich auf die Sicherheit und das Leben ihrer Kinder auswirken: Soll die Familie ihr Haus mit Gas oder mit Heizöl beheizen? Sollen die Eltern ihr Kind auf eine lange Fahrt mitnehmen? Darf es schwimmen gehen? Solche Angelegenheiten sind mit Risiken verbunden, sogar mit solchen, bei denen es um Leben oder Tod geht. Aber die Gesellschaft anerkennt die Befugnis der Eltern, so daß sie ihnen in fast allen Fragen in bezug auf ihre Kinder das Entscheidungsrecht einräumt.
Im Jahre 1979 sagte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eindeutig: „Die gesetzliche Auffassung von der Familie beruht darauf, daß Eltern die Reife, die Erfahrung und die nötige Urteilsfähigkeit für die schwierigen Entscheidungen des Lebens besitzen, die einem Kind fehlen. . . . Nur weil die Entscheidung eines Elternteils [in einer medizinischen Angelegenheit] Risiken einschließt, wird die Befugnis, diese Entscheidung zu treffen, nicht automatisch von den Eltern auf eine bestimmte staatliche Stelle oder einen Beamten übertragen“ (Parham v. J.R.).
Im gleichen Jahr verfügte das New Yorker Berufungsgericht: „Der bedeutendste Faktor bei der Entscheidung, ob einem Kind eine angemessene medizinische Betreuung vorenthalten wird . . ., ist, ob die Eltern unter Berücksichtigung aller Begleitumstände für ihr Kind eine annehmbare medizinische Behandlung in die Wege geleitet haben. Die Frage darf nicht lauten, ob die Eltern eine ‚richtige‘ oder eine ‚falsche‘ Entscheidung getroffen haben, denn der gegenwärtige Stand der medizinischen Praxis erlaubt trotz der großen Fortschritte nur sehr selten solch endgültige Schlußfolgerungen. Ein Gericht kann auch nicht die Rolle von Ersatzeltern annehmen“ (In re Hofbauer).
Man denke an das Beispiel der Eltern, die vor der Wahl stehen: Operation oder Antibiotika? Jede Behandlungsform hätte ihre eigenen Risiken. Liebevolle Eltern tragen die Verantwortung, die Risiken, den Nutzen und andere Faktoren gegeneinander abzuwägen und dann eine Entscheidung zu treffen. In diesem Zusammenhang empfahl Dr. Jon Samuels (Anesthesiology News, Oktober 1989), die Veröffentlichung Guides to the Judge in Medical Orders Affecting Children nachzulesen, in der folgender Standpunkt eingenommen wird:
„Der medizinische Wissensstand ist noch nicht so weit fortgeschritten, daß ein Arzt einigermaßen sicher vorhersagen kann, ob sein Patient leben oder sterben wird . . . Wenn es eine Wahl zwischen Behandlungsmethoden gibt — wenn zum Beispiel der Arzt eine Methode empfiehlt, die eine Erfolgschance von 80 Prozent hat, die aber die Eltern ablehnen, und die Eltern haben nichts gegen eine Methode einzuwenden, die nur eine Erfolgschance von 40 Prozent hat —, muß der Arzt den medizinisch riskanteren Weg beschreiten, gegen den die Eltern nichts einzuwenden haben.“
Angesichts der vielen tödlichen Gefahren, die bei der medizinischen Verwendung von Blut zutage getreten sind, und angesichts wirkungsvoller Alternativen fragt es sich, ob es nicht sogar weniger riskant ist, kein Blut zu verwenden.
Natürlich wägen Christen vieles gegeneinander ab, wenn ihr Kind operiert werden muß. Jede Operation, ob mit oder ohne Blut, hat Risiken. Welcher Chirurg kann Garantien geben? Die Eltern wissen vielleicht, daß erfahrene Ärzte bei blutlosen Operationen an Kindern von Zeugen Jehovas gute Erfolge erzielt haben. Wäre es nicht vernünftig, wenn Ärzte oder die Krankenhausverwaltung, selbst wenn sie eine andere Lösung vorziehen, mit den Eltern zusammenarbeiten würden, statt einen aufreibenden und zeitaufwendigen Rechtsstreit heraufzubeschwören? Oder die Eltern mögen ihr Kind in ein anderes Krankenhaus bringen, wo man in solchen Fällen Erfahrung hat und zur Behandlung bereit ist. Im Grunde genommen ist die Behandlung ohne Blut eher die kunstgerechte Behandlung, denn wie bereits erwähnt wurde, trägt sie dazu bei, daß die Familie „legitime medizinische und nichtmedizinische Ziele“ erreichen kann.
[Fußnote]
RECHTLICHE BEDENKEN AUSRÄUMEN
Man könnte sich fragen: „Warum sind manche Ärzte und Krankenhäuser schnell dabei, eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, um Blut verabreichen zu können?“ An manchen Orten ist ein häufiger Grund die Angst vor der Haftung.
Wenn es sich um Zeugen Jehovas handelt, die eine blutlose Behandlung wünschen, sind solche Bedenken unbegründet. Ein Arzt am Albert Einstein College of Medicine (USA) schreibt: „Die meisten [Zeugen] unterzeichnen bereitwillig das Formular der American Medical Association, wodurch Ärzte und Krankenhäuser von der Haftung befreit werden, und viele haben eine Karte ‚Dokument zur ärztlichen Versorgung‘ bei sich. Ein ordnungsgemäß mit Unterschrift und Datum versehenes Formular ‚Verweigerung der Annahme von Blutprodukten‘ ist eine vertragliche Übereinkunft und ist rechtsgültig“ (Anesthesiology News, Oktober 1989).
Ja, Zeugen Jehovas sind zur Zusammenarbeit bereit und geben die rechtliche Zusicherung, daß einem Arzt oder einem Krankenhaus keine Haftung daraus erwächst, daß die gewünschte blutlose Behandlungsform angewendet wird. Gemäß der Empfehlung medizinischer Fachleute trägt jeder Zeuge Jehovas eine als „Dokument zur ärztlichen Versorgung“ bezeichnete Karte bei sich. Dieses Dokument wird von der Person unterschrieben und von Zeugen bestätigt. Es wird in passenden Zeiträumen erneuert oder durch erneute Unterschrift bestätigt.
Im März 1990 bekräftigte der Oberste Gerichtshof von Ontario ein Urteil, in dem über ein solches Dokument anerkennend gesagt wurde: „Die Karte ist eine schriftliche Erklärung der begründeten Haltung, die der Inhaber der Karte rechtmäßig einnehmen kann, den Vertrag mit dem Arzt schriftlich einzuschränken.“ In Medicinsk Etik (1985) schrieb Professor Daniel Andersen: „Wenn es eine unzweideutige schriftliche Erklärung des Patienten gibt, in der es heißt, daß er ein Zeuge Jehovas ist und unter keinen Umständen Blut wünscht, dann verlangt die Achtung vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, daß sein Wunsch so respektiert wird, als hätte er ihn mündlich geäußert.“
Zeugen Jehovas sind auch bereit, im Krankenhaus eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Auf einem Formular, das ein Krankenhaus in Freiburg verwendet, kann der Arzt beschreiben, worüber er den Patienten in Verbindung mit der Behandlung aufgeklärt hat. Oberhalb der Unterschriften des Arztes und des Patienten heißt es auf dem Formular: „Als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehne ich die Verwendung von Fremdblut sowie Fremdblutteilen grundsätzlich bei meiner Operation ab. Mir ist bekannt, daß der geplante, notwendige Eingriff hierdurch mit einem höheren Behandlungsrisiko durch Blutungskomplikationen belastet ist. Nach eingehender besonders darauf gerichteter Aufklärung bitte ich, die bei mir notwendige Operation ohne Verwendung von Fremdblut oder Teilen davon durchzuführen“ (Herz/Kreislauf, August 1987).
In Wirklichkeit kann die blutlose Behandlung geringere Risiken haben als eine Behandlung mit Blut. Aber hier geht es darum, daß Patienten, die Zeugen Jehovas sind, gern alle unnötigen Bedenken ausräumen möchten, damit Ärzte ungehindert das tun können, was sie als ihre Pflicht ansehen, nämlich den Menschen zu helfen, gesund zu werden. Diese Zusammenarbeit kommt allen zugute, wie Dr. Angelos A. Kambouris in dem Artikel „Größere Unterleibsoperationen an Zeugen Jehovas“ zeigt:
„Der Chirurg sollte die präoperative Zustimmung als verbindlich betrachten und sich ungeachtet der Probleme, die während und nach der Operation auftreten mögen, daran halten. . . . [Das] orientiert die Patienten positiv auf ihre chirurgische Behandlung und lenkt die Aufmerksamkeit des Chirurgen von den rechtlichen und philosophischen Erwägungen ab, so daß er sich ganz den chirurgischen und technischen Fragen widmen kann, was ihm erlaubt, optimal zu arbeiten und seinem Patienten wirksame Hilfe zu leisten“ (The American Surgeon, Juni 1987).
„Der übersteigerte Einsatz medizinischer Technologie ist zum großen Teil für die gegenwärtige Kostenexplosion im Gesundheitswesen verantwortlich. . . . Bluttransfusionen sind wegen ihrer Kosten und ihres hohen Risikopotentials von besonderer Bedeutung. Demzufolge wurden Bluttransfusionen von der American Joint Commission on Accreditation of Hospitals als ‚aufwendig, risikoreich und fehleranfällig‘ eingestuft“ („Transfusion“, Juli/August 1989).
[Kasten auf Seite 20]
Bundesrepublik Deutschland: „Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten rangiert vor dem Hilfeleistungs- und Lebenserhaltungsprinzip. Daraus folgt: keine Bluttransfusion gegen den Willen des Patienten“ („Herz/Kreislauf“, August 1987).
Frankreich: „Die persönlichen Glaubensansichten des Patienten müssen respektiert werden. Zum Beispiel kann einer Patientin die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht einfach aufgezwungen werden, wenn wir meinen, dies sei ‚gut‘ für die Familie und die Volksgesundheit“ („La Croix“, 17. März 1988).
Niederlande: „Ist ein Arzt tatsächlich verpflichtet, eine solche Verweigerung [von Blut] zu respektieren? Nach Meinung von Fachleuten auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts besteht darüber kein Zweifel. [Prof. Dr. H. J. J.] Leenen weist darauf hin, daß das Selbstbestimmungsrecht der Ausgangspunkt der Patientenrechte ist . . . ‚Nur der Patient hat das Recht, über sein Leben zu entscheiden‘ “ („Actuele Zaken“, August/September 1988).
„Ich habe festgestellt, daß in den Familien [der Zeugen Jehovas] Liebe und enge Verbundenheit herrschen“, berichtet Dr. Lawrence S. Frankel. „Die Kinder sind gut erzogen, hilfsbereit und anständig . . . Es hat sogar den Anschein, als hielten sie sich vielleicht strenger an medizinische Anordnungen, was ein Bemühen darstellen könnte, medizinisches Eingreifen in dem Ausmaß anzunehmen, wie es ihnen ihre Glaubensansichten gestatten“ (Abteilung für Kinderheilkunde am M. D. Anderson Hospital and Tumor Institute, Houston [USA], 1985).
„Ich befürchte, daß es nicht unüblich ist“, bemerkt Dr. James L. Fletcher jr., „daß berufsständische Selbstherrlichkeit gesundes medizinisches Urteilsvermögen verdrängt. Behandlungsmethoden, die als ‚die besten von heute‘ gelten, werden morgen verändert oder verworfen. Was ist gefährlicher: ‚religiöse Eltern‘ oder ein überheblicher Arzt, der seine Behandlung für absolut unerläßlich hält?“ („Pediatrics“, Oktober 1988).
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Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Lieber Wulfila,wulfila hat geschrieben:Ach - ich habe es dir einmal geschrieben (Wulfila männlicher Übersetzer der ersten germanischen Bibel usw.) und dann habe ich es sein lassen.
Leib zu Leib und Seele zu Seele und Geist zu Geist - du wirst die Bibelstellen kennen. Ich berufe mich jetzt auch die Gedanken von Oettinger u.a. -> jeder der stirbt lebt danach weiter und hat einen Leib, der jener Sphäre angepasst ist, in der er dann lebt.
Für mich ist der physische Leib nur die äußere Hülle des Lebensleibes (Ätherleib) und dieser bedarf durchaus unseres täglichen Einflusses.
lg
das ist ja alles richtig was Du da sagst.
Doch der "Leib" des Menschen, der im Jenseits weiterlebt, der hängt nicht davon ab, was du hier auf der Erde in deinem irdischen Leben gegessen hast, sondern es hängt davon ab, was du gedacht hast.
Liebe Grüße,
Norbert
Gott segne Euch alle!
-
wulfila
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Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Das mag deine Meinung sein - meine ist da anders. Denn du isst auch so wie du denkst und dein Köper ist nichts böses oder abzulehnendes.
Dein Körper ist genauso eine Teil deines Wesens wie dein Geist. Und was du denkst beeinflusst deinen Geist und was du isst deinen Köper und dein Auferstehungsleib heist so, weil er aus deinem Leib entsteht und nicht aus deinem Geist.
Wie gesagt - das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt aus der pietischischen Theologie der sogenannten "schwäbischen Väter"
Beides ist wichtig - aber der normale Kirchenchrist ist auf die Ablehnung des Leibes, der Triebe und der Lust getrimmt. Oder bildest du eine Ausnahme? Was meinst du - haben Auferstandene auch Sex? (bitte keine Bibelstellen, ich kenne das Buch)
Dein Körper ist genauso eine Teil deines Wesens wie dein Geist. Und was du denkst beeinflusst deinen Geist und was du isst deinen Köper und dein Auferstehungsleib heist so, weil er aus deinem Leib entsteht und nicht aus deinem Geist.
Wie gesagt - das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt aus der pietischischen Theologie der sogenannten "schwäbischen Väter"
Beides ist wichtig - aber der normale Kirchenchrist ist auf die Ablehnung des Leibes, der Triebe und der Lust getrimmt. Oder bildest du eine Ausnahme? Was meinst du - haben Auferstandene auch Sex? (bitte keine Bibelstellen, ich kenne das Buch)
- norbert51de
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Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Lieber Wulfila,wulfila hat geschrieben: Beides ist wichtig - aber der normale Kirchenchrist ist auf die Ablehnung des Leibes, der Triebe und der Lust getrimmt. Oder bildest du eine Ausnahme? Was meinst du - haben Auferstandene auch Sex? (bitte keine Bibelstellen, ich kenne das Buch)
du kennst die Schrift, aber verstehst Du sie auch?
Die Kirche - die irdische Kirche - hat so ihre Sexualmoral.
Als erwachter Christ sage ich, dass der Mensch auch seine Geschlechtsteile nutzen darf - aber im Sinne Gottes ist das nur, wenn er dabei die LIEBE im Herzen gleichzeitig wirken lässt.
Ich habe übrigens nie gesagt, dass ich den Körper nicht leiden könnte. Wir sollen ihn lieben und mit Licht durchfluten, denn er ist von Gottes Willen her ein LICHTKÖRPER. Doch das Licht kann er nur dann bekommen, wenn wir unsere Gedanken entsprechend ausrichten.
Also, das Essen ist nicht von Bedeutung, sondern nur das Denken.
Ich möchte dich an die Stelle in der Bibel erinnern, wo Jesus uns sagt, dass das Auge des Leibes Leuchte sei. Wie gross muss die Finsternis in dir sein, wenn Dein Auge verfinstert ist?
In diesem Sinne gute Bibellese,
Norbert
Gott segne Euch alle!
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wulfila
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Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Du hast meine Frage gar nicht beantwortet - und versuche es mal ohne persönliche Arroganz. Deine Sicht ist anders - aber weder besser noch schlechter als meine.
Keiner muss den anderen für verfinstert bezeichnen - nur weil er anders denkt.
Also - habe Auferstandene auch genussvolle Beziehungen mit ihren Lichtkörpern? Berührungen, Umarmungen, Orgasmen? Oder ist für dich Sex = Finsternis?
lg
Keiner muss den anderen für verfinstert bezeichnen - nur weil er anders denkt.
Also - habe Auferstandene auch genussvolle Beziehungen mit ihren Lichtkörpern? Berührungen, Umarmungen, Orgasmen? Oder ist für dich Sex = Finsternis?
lg
Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Das Blut, das wirklich Leben rettet
Gewisse Punkte sind durch die vorangegangenen Ausführungen deutlich geworden. Zwar betrachten zahlreiche Personen Bluttransfusionen als lebensrettend, doch sie sind gefahrenträchtig. Jedes Jahr sterben Tausende an den Folgen von Bluttransfusionen; viele weitere werden schwer krank und haben mit langwierigen Folgeerscheinungen zu kämpfen. Somit ist es selbst vom gesundheitlichen Standpunkt aus weise, das biblische Gebot zu befolgen, ‘sich des Blutes zu enthalten’ (Apostelgeschichte 15:28, 29).
Patienten werden vor einer ganzen Reihe von Gefahren geschützt, wenn sie um eine Behandlung ohne Blut bitten. Qualifizierte Ärzte, die die Herausforderung angenommen haben, Zeugen Jehovas auf diese Weise zu behandeln, haben Methoden entwickelt, die sicher und wirkungsvoll sind, wie aus zahlreichen medizinischen Veröffentlichungen hervorgeht. Ärzte, die ihre Patienten hervorragend medizinisch behandeln, ohne Blut zu verwenden, setzen keine anerkannten medizinischen Grundsätze aufs Spiel. Vielmehr achten sie das Recht des Patienten, sich über die Risiken und den Nutzen zu informieren, damit er nach hinreichender Aufklärung eine Entscheidung im Hinblick darauf treffen kann, was mit seinem Körper und Leben geschieht.
Wir sind in dieser Angelegenheit nicht naiv, denn uns ist klar, daß nicht alle unseren Standpunkt teilen. Menschen sind verschieden, was ihr Gewissen, ihre Moral und ihre medizinischen Ansichten betrifft. Demnach fällt es manchen Personen, auch einigen Ärzten, vielleicht schwer, die Entscheidung eines Patienten, sich des Blutes zu enthalten, anzuerkennen. Ein Chirurg aus New York schrieb: „Ich werde niemals vergessen, wie ich vor 15 Jahren als junger Assistenzarzt neben dem Bett eines Zeugen Jehovas stand, der an einem Zwölffingerdarm-Geschwür verblutete. Die Wünsche des Patienten wurden berücksichtigt, und er erhielt keine Bluttransfusion, aber ich erinnere mich noch gut daran, wie stark ich mich als Arzt eingeengt fühlte.“
Zweifellos meinte er, Blut hätte Leben retten können. Ein Jahr nachdem er dies geschrieben hatte, berichtete jedoch das British Journal of Surgery (Oktober 1986), daß gastrointestinale Blutungen vor der Einführung von Bluttransfusionen „eine Mortalität [Sterblichkeitsrate] von nur 2,5 % aufwiesen“. Seit Bluttransfusionen üblich geworden sind, „ist in den meisten großen Studien von einer 10%igen Mortalität die Rede“. Wie kam es zu einer viermal höheren Sterblichkeitsrate? Die Forscher räumten ein: „Eine frühzeitige Bluttransfusion scheint die Hyperkoagulabilität [gesteigerte Gerinnbarkeit] bei Blutungen umzukehren und so das erneute Auftreten von Blutungen zu fördern.“ Der Zeuge, der an einem blutenden Geschwür litt, hatte möglicherweise dadurch, daß er Blut ablehnte, seine Überlebenschancen in Wirklichkeit erhöht.
Derselbe Chirurg fügte hinzu: „Wenn man im Laufe der Zeit viele Patienten behandelt hat, neigt man dazu, seine Ansichten zu ändern, und heute halte ich das Vertrauen zwischen Patient und Arzt sowie die Pflicht, die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen, für weitaus wichtiger als die uns umgebende neue Apparatemedizin. . . . Interessanterweise ist das Gefühl der Einengung einem Gefühl der Achtung und des Respekts vor dem standhaften Glauben dieses besonderen Patienten gewichen.“ Abschließend sagte der Arzt: „Das erinnert mich daran, daß ich stets die persönlichen und religiösen Wünsche eines Patienten respektieren sollte, ungeachtet meiner Empfindungen oder der Folgen.“
Vielleicht ist man sich bereits selbst über das im klaren, was zahlreiche Ärzte, die „im Laufe der Zeit viele Patienten behandelt“ haben, erkennen. Selbst die hervorragendste ärztliche Behandlung in den besten Krankenhäusern verhindert nicht, daß Menschen irgendwann sterben. Sie sterben mit oder ohne Bluttransfusion. Jeder von uns altert, und das Lebensende rückt näher. Das ist nicht fatalistisch, sondern realistisch. Der Tod ist eine Tatsache.
Wie die Erfahrung zeigt, leiden Menschen, die Gottes Gesetz bezüglich des Blutes mißachten, häufig unmittelbar oder später an den Folgen; manche sterben sogar an einer Blutübertragung. Wer überlebt, hat dadurch kein endloses Leben erlangt. Durch Bluttransfusionen bleibt man also nicht für immer am Leben.
Den meisten, die aus religiösen und/oder medizinischen Gründen Blut ablehnen, aber andere Behandlungsmethoden akzeptieren, ergeht es recht gut. Sie verlängern ihr Leben vielleicht um Jahre, jedoch nicht endlos.
Daß alle Menschen unvollkommen sind und allmählich sterben, bringt uns zu der Zentralwahrheit der Bibel über das Blut. Wenn man diese Wahrheit kennenlernt, wird man verstehen, wie Blut tatsächlich Leben — unser Leben — für immer retten kann.
Gewisse Punkte sind durch die vorangegangenen Ausführungen deutlich geworden. Zwar betrachten zahlreiche Personen Bluttransfusionen als lebensrettend, doch sie sind gefahrenträchtig. Jedes Jahr sterben Tausende an den Folgen von Bluttransfusionen; viele weitere werden schwer krank und haben mit langwierigen Folgeerscheinungen zu kämpfen. Somit ist es selbst vom gesundheitlichen Standpunkt aus weise, das biblische Gebot zu befolgen, ‘sich des Blutes zu enthalten’ (Apostelgeschichte 15:28, 29).
Patienten werden vor einer ganzen Reihe von Gefahren geschützt, wenn sie um eine Behandlung ohne Blut bitten. Qualifizierte Ärzte, die die Herausforderung angenommen haben, Zeugen Jehovas auf diese Weise zu behandeln, haben Methoden entwickelt, die sicher und wirkungsvoll sind, wie aus zahlreichen medizinischen Veröffentlichungen hervorgeht. Ärzte, die ihre Patienten hervorragend medizinisch behandeln, ohne Blut zu verwenden, setzen keine anerkannten medizinischen Grundsätze aufs Spiel. Vielmehr achten sie das Recht des Patienten, sich über die Risiken und den Nutzen zu informieren, damit er nach hinreichender Aufklärung eine Entscheidung im Hinblick darauf treffen kann, was mit seinem Körper und Leben geschieht.
Wir sind in dieser Angelegenheit nicht naiv, denn uns ist klar, daß nicht alle unseren Standpunkt teilen. Menschen sind verschieden, was ihr Gewissen, ihre Moral und ihre medizinischen Ansichten betrifft. Demnach fällt es manchen Personen, auch einigen Ärzten, vielleicht schwer, die Entscheidung eines Patienten, sich des Blutes zu enthalten, anzuerkennen. Ein Chirurg aus New York schrieb: „Ich werde niemals vergessen, wie ich vor 15 Jahren als junger Assistenzarzt neben dem Bett eines Zeugen Jehovas stand, der an einem Zwölffingerdarm-Geschwür verblutete. Die Wünsche des Patienten wurden berücksichtigt, und er erhielt keine Bluttransfusion, aber ich erinnere mich noch gut daran, wie stark ich mich als Arzt eingeengt fühlte.“
Zweifellos meinte er, Blut hätte Leben retten können. Ein Jahr nachdem er dies geschrieben hatte, berichtete jedoch das British Journal of Surgery (Oktober 1986), daß gastrointestinale Blutungen vor der Einführung von Bluttransfusionen „eine Mortalität [Sterblichkeitsrate] von nur 2,5 % aufwiesen“. Seit Bluttransfusionen üblich geworden sind, „ist in den meisten großen Studien von einer 10%igen Mortalität die Rede“. Wie kam es zu einer viermal höheren Sterblichkeitsrate? Die Forscher räumten ein: „Eine frühzeitige Bluttransfusion scheint die Hyperkoagulabilität [gesteigerte Gerinnbarkeit] bei Blutungen umzukehren und so das erneute Auftreten von Blutungen zu fördern.“ Der Zeuge, der an einem blutenden Geschwür litt, hatte möglicherweise dadurch, daß er Blut ablehnte, seine Überlebenschancen in Wirklichkeit erhöht.
Derselbe Chirurg fügte hinzu: „Wenn man im Laufe der Zeit viele Patienten behandelt hat, neigt man dazu, seine Ansichten zu ändern, und heute halte ich das Vertrauen zwischen Patient und Arzt sowie die Pflicht, die Wünsche des Patienten zu berücksichtigen, für weitaus wichtiger als die uns umgebende neue Apparatemedizin. . . . Interessanterweise ist das Gefühl der Einengung einem Gefühl der Achtung und des Respekts vor dem standhaften Glauben dieses besonderen Patienten gewichen.“ Abschließend sagte der Arzt: „Das erinnert mich daran, daß ich stets die persönlichen und religiösen Wünsche eines Patienten respektieren sollte, ungeachtet meiner Empfindungen oder der Folgen.“
Vielleicht ist man sich bereits selbst über das im klaren, was zahlreiche Ärzte, die „im Laufe der Zeit viele Patienten behandelt“ haben, erkennen. Selbst die hervorragendste ärztliche Behandlung in den besten Krankenhäusern verhindert nicht, daß Menschen irgendwann sterben. Sie sterben mit oder ohne Bluttransfusion. Jeder von uns altert, und das Lebensende rückt näher. Das ist nicht fatalistisch, sondern realistisch. Der Tod ist eine Tatsache.
Wie die Erfahrung zeigt, leiden Menschen, die Gottes Gesetz bezüglich des Blutes mißachten, häufig unmittelbar oder später an den Folgen; manche sterben sogar an einer Blutübertragung. Wer überlebt, hat dadurch kein endloses Leben erlangt. Durch Bluttransfusionen bleibt man also nicht für immer am Leben.
Den meisten, die aus religiösen und/oder medizinischen Gründen Blut ablehnen, aber andere Behandlungsmethoden akzeptieren, ergeht es recht gut. Sie verlängern ihr Leben vielleicht um Jahre, jedoch nicht endlos.
Daß alle Menschen unvollkommen sind und allmählich sterben, bringt uns zu der Zentralwahrheit der Bibel über das Blut. Wenn man diese Wahrheit kennenlernt, wird man verstehen, wie Blut tatsächlich Leben — unser Leben — für immer retten kann.
- norbert51de
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- Registriert: Sa 13. Nov 2010, 21:31
Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Lieber Wulfila,wulfila hat geschrieben: Keiner muss den anderen für verfinstert bezeichnen - nur weil er anders denkt.
du kennst die Bibel anscheinend doch nicht so gut, wie du es vorgibst.
Ich hatte unseren Herrn und Meister Jesus Christus zitiert. Schau mal in Matth. 6.23.
Meinst Du, dass dieses Wort auf dich nicht zutrifft?
Liebe Grüße,
Norbert
Gott segne Euch alle!
-
wulfila
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- Registriert: Sa 25. Dez 2010, 09:46
- Wohnort: Thüringen
- Kontaktdaten:
Re: Fragen an eine Zeugin Jehovas
Das hattest du doch schon geschrieben - dass du hier nur zitierst. Aber du zitierst, also scheinst du dieser Meinung zu sein.
Warum soll das Zitat auf mich zutreffen? Weil ich nicht in deinen Schablonen denke?
Im übrigen - für mich ist die Bibel keine Glaubensgrundlage, davon her muss ich sie nicht kennen und auch nicht zitieren.
alles liebe
Warum soll das Zitat auf mich zutreffen? Weil ich nicht in deinen Schablonen denke?
Im übrigen - für mich ist die Bibel keine Glaubensgrundlage, davon her muss ich sie nicht kennen und auch nicht zitieren.
alles liebe
